Das Kleingedruckte

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.  Vertrag

Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben.

Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Eggerlogistik.

Eggerlogistik darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.

Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.

2.  Pflichten

Eggerlogistik verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern von Eggerlogistik verursacht werden, haftet Eggerlogistik.

Eggerlogistik haftet ausschliesslich für die mit dem Kunden vereinbarte Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird von Eggerlogistik nicht gehaftet.

Eggerlogistik kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.

3.  Pflichten Vertragspartner

Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.

Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch Eggerlogistik, haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. Eggerlogistik ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.

Sollte durch die Leistungserbringung von Eggerlogistik in irgendeiner Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.

4.  Gewährleistung

Die durch Eggerlogistik erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 6 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden.

Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von Eggerlogistik entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt.

Die Gewährleistungspflicht von Eggerlogistik entfällt, wenn der Vertragspartner die von Eggerlogistik erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet oder zerstört wird.

5.  Verrechnung der Leistung

Die von Eggerlogistik erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag (Auftrasbestätigung) vereinbarten Zahlungsbedingungen 10 Tage netto zu bezahlen.

Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.

6.  Kündigung

Ein Auftrag kann grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen mit eingeschriebenem Brief oder E-Mail gekündigt werden.

Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner von Eggerlogistik, 50% des Auftragsvolumens.

Aufträge, die innerhalb von weniger als 10 Tagen auszuführen sind, können nicht gekündigt werden, es sei denn die Leistungserbringung kann ohne Beeinflussung von Eggerlogistik, nicht mehr erbracht werden.

Besteht ein längerfristiger Vertrag für mehrere regelmässig zu erbringenden Leistungen, kann dieser jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden, es sei denn, die beiden Vertragspartner haben eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen, die im Vertrag entsprechend vermerkt ist.

Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder Eggerlogistik nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.

7.  Gerichtsstand

Gerichtsstand der Eggerlogistik ist Gallen. Es gilt das schweizerische Recht.

Telefon 071 860 01 18

WhatsApp 071 860 01 18

info@eggerlogi.ch

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